Das Nettoeinkommen bestimmt die Höhe des nach leistenden Unterhalts. Berechnungsgrundlage ist in der tat nicht das reine Broterwerb, sondern es können von diesem bestimmte festgelegte Aufwendungen ansonsten der sogenannte Selbstbehalt abgezogen werden. Angemessener Hausrat sowie ein angemessenes Hausgrundstück, Dasjenige von der pflegebedürf